Erste Schritte im Sterbefall

Wenn ein Mensch stirbt, spüren wir oft den Druck, sofort unzählige Dinge regeln zu müssen. Dabei gilt in den allerersten Momenten vor allem eines: Innehalten und durchatmen. Es gibt nur wenig, was sofort geschehen muss. Ihr müsst weder funktionieren noch überstürzt entscheiden. Wir halten euch den Rücken frei, ordnen das Nötige im Hintergrund und geben eurem Abschied den Raum, den er braucht.

Was zu tun ist

1. Ärztlichen Dienst anrufen (zeitnah)

Ist der Tod zu Hause eingetreten, kontaktiert ihr zeitnah den/die Hausärzt:in oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), damit der Tod offiziell festgestellt und die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann.

Wichtig zu wissen: Es besteht keine Eile, die verstorbene Person abzuholen. Sie darf rechtlich bis zu 36 Stunden bei euch bleiben. Nehmt euch die Zeit, die ihr zum Innehalten und Begreifen der Situation braucht.

Wenn ihr euch an dem Ort verabschieden möchtet, an dem die Person verstorben ist, kommen wir gern zu euch und gestalten gemeinsam diesen Abschied im Vertrauten.

2. Ein Anruf bei uns (keine Eile)

Ab Mitte Oktober sind wir auch im Sterbefall für Euch da.

Ruft uns an, wenn ihr Unterstützung braucht oder ihr bereit für die nächsten Schritte seid. Ab dem Moment, wo ihr uns anruft, müsst ihr euch nicht mehr mit der Bürokratie belasten. Wir kümmern uns um die Formalitäten, koordinieren die behördlichen Schritte und bereiten, wenn ihr so weit seid, die Abholung vor. Wir halten euch den Rücken frei, damit ihr bei euch bleiben könnt.

3. Unterlagen sammeln (ganz in Ruhe)

Wenn ihr die Kraft dazu findet, sucht in Ruhe folgende Dokumente zusammen (Keine Sorge, wenn Dokumente fehlen: Wir kümmern uns gemeinsam darum, sie wiederzubeschaffen.):

  • Personalausweis der verstorbenen Person

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen) bzw. Heiratsurkunde/Stammbuch

  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners (falls zutreffend)

  • Krankenkassenkarte und evtl. Rentennummer

Eine Möglichkeit: Abschied im Vertrauten

Euer Mensch und der Abschied müssen nicht sofort an einen fremden Ort verlagert werden. Wenn ein Mensch zu Hause stirbt, fühlt es sich oft gut an, noch einen Moment hier zu bleiben, um das Geschehene zu begreifen.

Ihr dürft euren Menschen laut Gesetz bis zu 36 Stunden bei euch behalten. Wenn ihr möchtet, unterstützen wir euch behutsam dabei, einen Abschied im Vertrauten zu gestalten:

  • Wir schaffen gemeinsam eine schöne Atmosphäre, mit Licht, Duft und persönlichen Dingen, damit ihr als Familie und Freund:innen in diesem Rahmen gut Abschied nehmen könnt.

  • Wenn ihr möchtet, umsorgen wir die Person gemeinsam und suchen Lieblingskleidung für sie aus.

  • Erst wenn ihr bereit seid, kümmern wir uns um die Abholung – ruhig, sanft und ohne Eile.